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Das Erdrecht (3)

Dieses Gutachten verfasste die Rentkammer 1787 für die Landesregierung, weil die Tonkäufer immer wieder die Verteuerung des Tones beanstandeten und dabei auf die nach ihrer Meinung unnötigen Kosten der Grubenaufsicht hinwiesen. Um eine Übersicht zu bekommen, forderte auch die Berg- und Hüttenkommission 1787 von den nassauischen Ämtern Beilstein, Driedorf, Mengerskirchen und Rennerod Bericht darüber, ob bei ihnen Ton gegraben und zu welchen Preisen er verkauft werde. Die dort gewonnenen Mengen waren jedoch gering und wurden den Erwerbern kostenlos überlassen, so dass die Regierung daraus keine Vergleiche ziehen konnte.

***

Die zähe Beharrung der Häfner, Pfeifenmacher und Fuhrleute auf ihrer Forderung nach Wiederherstellung des früheren Zustandes hatte den Erfolg, dass die Regierung im Herbst 1788 die Tongewinnung in eigener Regie wieder aufgab und die gesamten Tonvorkommen in den Gemarkungen Breitscheid, Erdbach und Schönbach als Lehen auf die Gemeinden übertrug. Das war die "Geburtsstunde" des Erdrechts! Die Belehnung geschah auf Widerruf (nicht auf ewige Zeiten) "zur Einführung einer besseren Ordnung" und gab den Gemeinden das Recht, über Ton und Walkererde -auch auf Privatgrundstücken - frei zu verfügen unter der Bedingung, dass ein Bergmeister die Aufsicht ausübe und ohne seine Anweisung an keiner Stelle der Gemarkung mit dem Graben begonnen werden dürfe. Ein örtlicher Aufseher scheint aber bald wieder nötig geworden zu sein: 1790 wird der Vorsteher Johannes Stahl als solcher genannt. Im Januar 1794 wies der Bergbeamte Jung neue Plätze zur Anlegung von Tongruben oder Schächten an. Sie lagen "diesseits von Breitscheid auf dem Omerland (unter dem Alten Hüttenweg), jenseits von Breitscheid auf der Kälberweide (jetzt Fabrikgelände), über dem Rolsbach (an der Gemarkungsgrenze zu Erdbach) und auf der Pferdeweide (innerhalb der Erdbacher Gemarkung)". Daraus ist zu schließen, dass der Tonbau damals erheblich zugenommen hat.

***

Über herzoglich-nassauische und preußische Zeiten hinaus ist das "Erdrecht" bis heute gültig geblieben. Das seit 1899 in Breitscheid industriell genutzte Tonvorkommen bringt der Gemeinde immer noch Einnahmen aus Pacht oder Grubenzins. Erdbach und Schönbach dagegen haben aus ihrem Anteil an der Belehnung vom Jahre 1788 weniger Nutzen ziehen können, da der Ton in ihren Gemarkungen nicht so reichlich und abbaugünstig vorhanden ist.

Aus einem Manuskript von Ernst Henn nacherzählt von Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach.

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Der Roman "Erdrecht" von Fritz Philippi als.pdf

 

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