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Die Meisterprüfung der Häfner und Pfeifenmacher in Stadt und Amt Herborn im 18. und 19. Jahrhundert (2)

1783 sieht die Zunftordnung einige Änderungen bei der Meisterprüfung vor. Vor allem wurden die Unterschiede bei der Anforderung zwischen Meistersöhnen und fremden Gesellen beseitigt. Die Anfertigung des Meisterstücks in einer anderen als der eigenen Werkstatt blieb beibehalten, es nahm jedoch nur ein Prüfungsmeister teil. Die früher üblich gewesenen "Schmausereien" nach der Prüfung wurden bei fünf Gulden Strafe verboten.

Artikel 2 des "Spezial-Zunftbriefs" besagt: "Derjenige, welcher Meister werden will, soll ein Meisterstück machen, und zwar
a)     ein Häfner einen runden Topf, eine Elle hoch, mit einem Deckel drauf, sodann einen Krug, ebenfalls eine Elle hoch, beides aber von einem Stück Ton (worin wohl eine Schwierigkeit lag);
b)     ein Pfeifenmacher 100 gewöhnliche erdene Pfeifen, 27 Zoll lang, sodann einen Tabakspfeifenkopf nach Art der meerschaumenen und ganz weiß, beides wohl und tüchtig ausgebacken".

1819 wurden im Herzogtum Nassau die Zünfte aufgehoben und die Gewerbefreiheit wurde eingeführt. Wer ein Handwerk anfangen wollte, hatte dem zuständigen Amt von seiner Absicht Mitteilung zu machen. Konnte er sich durch einen Lehrbrief über seine Befähigung ausweisen, so wurde ihm sofort das Prädikat Meister und damit die Befugnis erteilt, Lehrlinge zu halten. So einfach ist es jedoch nicht immer geblieben. 1851 erhielt ein 33jähriger Häfner aus Breitscheid von dem Bürgermeister Döring in Herborn die Ernennung zum Meister, nachdem er vor drei Prüfungsmeistern (aus Breitscheid und Gusternhain) einen großen Topf von acht Maß, eine tiefe Schüssel von sechs Maß und einen Kaffeekessel von vier Maß Inhalt "meistermäßig erarbeitet" hatte. Hierbei ist bemerkenswert, dass als neues Prüfungsstück der Kaffeekessel genannt wird; in den Zunftordnungen des 18. Jahrhunderts ist ein solcher nicht erwähnt. In Nassau-Oranien war auch der Kaffegenuss lange Zeit verboten; erst nach der "Franzosenzeit" (1806 bis 1813) löste der Kaffee die Morgensuppe ab. Nun wurde der Kaffeekessel zum Gebrauchsgegenstand und in die Meisterprüfung der Häfner einbezogen.

Von Ernst Henn für das Arbeitsheft 7/1980 des Dokumentations-Zentrums Kannenbäckerland (DZK) Höhr-Grenzhausen geschrieben; veröffentlicht von Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach

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