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Der "Zehnte Pfennig", eine frühere Sondersteuer für Auswanderer

Untertanen durch Auswandern zu verlieren, bedeutete bis in Napoleonische Zeit für die Landesherren der Kleinstaaten auch einen Verlust an Abgaben und Dienstleistungen. Als Ersatz dafür erhoben sie von den Auswandernden den Zehnten Pfennig, eine Steuer, die aus 10 % des Verkaufserlöses von liegenden Gütern bestand. Dies betraf nicht nur diejenigen Landeskinder, die außerhalb des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" eine neue Heimat suchten, sondern auch die "Binnenwanderer", die in ein anderes deutsches Land - oft nur in einen Nachbarort - zogen. Bevor die Steuer nicht gezahlt war, wurden die Kaufverträge nicht gültig und die Ausreisen nicht genehmigt.

Das älteste Breitscheider Beispiel enthält die Dillenburger Rentei-Rechnung vom Jahre 1500: "Zu Breitscheid hat einer gesessen und geheissen Lengen Hengis Peter, hat 1 th (Tournos) Bede gegeben, ist hinweg gezogen und hat alle seine Nahrung in meines gnädigen Herren Land verkauft, die gegolten hat 20 fl (Gulden), davon habe ich (der Rentmeister) den Zehnten Pfennig empfangen.....".

Auch die im Jahr 1723 von Breitscheid nach Ostpreußen ausgewanderten vier Familien haben den Zehnten Pfennig bezahlt (siehe Bericht in der vorigen Ausgabe der "Breitscheider Nachrichten"). Zwei weitere Zahlungsfälle enthalten die Herborner Amtsrechnungen von 1726 und den folgenden Jahren.

Johannes Georg von Breitscheid hatte seinem Bruder Peter "sein Gut für 90 Rthlr. (Reichstaler = 1/2 Gulden) verkauft, aber vom Hauptschilling nur 50 Rthlr. mit in die Littau (Raum Gumbinnen in Ostpreußen) genommen und die übrigen 50 Rthlr. stehen lassen, ist also der Zehnte Pfennig entrichtet mit 7 Gulden 15 Albus" (l Gulden = 30 Albus). Der Rückstand war entweder eine Zahlungserleichterung für den Bruder, oder, was eher anzunehmen ist, eine Sicherheit für den Fall, dass der Auswanderer in der neuen Heimat nicht Fuß fassen konnte und zurückkehrte. In der Geschichte der Auswanderungen ist das kein seltener Fall.

Jost Henrich Göbel aus Breitscheid zog gleichzeitig oder bald danach ebenfalls nach. Ostpreußen. Er zahlte von seinem Verkaufserlös - 180 Gulden - den Zehnten Pfennig mit 18 Gulden voll in die Amtskasse Herborn ein. Wahrscheinlich aus seiner Familie erhielt die Pfarrei Breitscheid 1745 eine Schenkung. Sie heißt im Pfarrbuch: "Donation der Anna Dorothea Göbel von Pillkallen in Preußen".

Es gab auch Ausnahmen von der Regel: 1747 berichtete der Driedorfer Amtmann Tilemann (in einem anderen Zusammenhang) an die Landesregierung in Dillenburg, das die Einwohner von Driedorf bei einer Verheiratung in ein anderes Amt von der Zahlung des Zehnten Pfennings befreit seien; dagegen müsse ein aus dem Amt Herborn in das Amt Driedorf Zuziehender diese Abgabe sofort zahlen. - Ob dies ein Sonderrecht war aus der Zeit vor 1557, als Driedorf wechselnde (und zeitweise gemeinsame) Landesherren - nassauische, hessische, katzenelnbogensche - hatte ?

Bearbeitet nach einer Veröffentlichung von Ernst Henn im Februar 1976 in den "Heimatblättern" durch Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach

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zitiert aus dem "Herborner Tageblatt"

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