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Die Berufung eines Schulmeisters in Breitscheid gegen Ende des 17. Jahrhunderts (1)

Die Volksschulen in Nassau-Dillenburg wurden nach Einführung der reformierten Glaubenslehre im Jahr 1578 unter Graf Johann VI. in dem Bestreben gegründet, die Volksbildung zu heben und das religiöse Leben im Lande zu fördern. Die Einrichtung und Betreuung der Schulen war der Kirche übertragen; Anleitung dafür gab die "Zeppersche Schulordnung" vom Jahre 1582. Die enge Verbindung zwischen Kirche und Schule, die noch im ersten Viertel unseres Jahrhunderts bestand, hatte in den damaligen Verhältnissen ihren Ursprung.

Als Lehrer an den neuerrichteten Schulen wirkten zunächst die Pfarrer oder die ihnen beigegebenen Kapläne. An ihre Stelle traten später junge Männer, die eine praktische Ausbildung für den Schuldienst erhalten hatten und als Schulmeister ihren Dienst unter Aufsicht der Pfarrer ausübten. Sie waren in den meisten Fällen zugleich Glöckner in den jeweiligen Pfarreien.

Die Berufung der Schulmeister und Glöckner war Sache der Pfarrer, die auch die Besoldung regelten. Landesregierung und Gemeinden nahmen keinen Einfluss darauf; sie trugen auch nicht zu den Kosten bei. Die Abhängigkeit der Schulmeister mag unter diesen Bedingungen recht groß gewesen sein, doch standen ihnen die Fürsorge der Kirche und der Beistand der Geistlichen gegenüber, ein Rückhalt, der nicht gering einzuschätzen war.

Die Breitscheider Schule hatte etwa hundert Jahre bestanden, als der Pfarrer Johann Jakob Ludovici (1625 - 1704) einem 17jährigen jungen Mann aus dem Filialdorf Medenbach die vakante Stelle des Schulmeisters und Glöckners in seiner Gemeinde übertrug. Die Niederschrift über Berufung und Besoldungsvereinbarung fand neben dem Verzeichnis der Schuleinnahmen auf einer halben Seite des Pfarrbuches Platz. - So einfach konnten amtliche Vorgänge in der "guten alten Zeit" sein !

Wir lesen in Pfarrbuch:
"Anno 1687 habe ich pastor Zum Schulmeister angenommen Johann Aßmann Dieln Von medenbach. Zum Schulmeister alhier, und bin einß worden mitt ihm Zu lohn Zwölff gulden, ein malter Korn und die Suppe bei den leuthen; weil er noch nit sufficiens (noch nicht genügend ausgebildet) und ich Viel last von ihn muß tragen helffen, darumb bekomme ich daß übrige an lohn und hatt die herberg bei mihr".

Der Malter Korn war die Vergütung für den Glöcknerdienst; außerdem stand dem Schulmeister dafür die Grasnutzung des halben Kirchhofs zu, wie an anderer Stelle des Pfarrbuches berichtet wird. Die Schuleinnahmen sind aufgeführt unter der Überschrift "Ab 87 hat die schul renthen Zu erheben" und werden nachgewiesen als:

  • Zinsen von 195 Gulden Kapital (aus Grundstücksverkauf)    = 9 gl 16 alb
  • Zuschuß aus dem Almosenkasten der Kirche                    = 2 gl
  • Schulgeld der 34 Haushaltungen zu je 4 l / 2 Albus            = 6 gl   9 alb
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    zitiert aus dem "Herborner Tageblatt"

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