zu tragen. - Soweit Erdbach. Die Kanzlei zu Dillenburg verfügt, dass Breitscheid antworten solle und dass beide Teile nächsten Freitag, nach der morgen predigt "vor der Kanzlei erscheinen sollen. In seiner schriftlich gegebenen Antwort sagt Breitscheid, es werde sich hell und sonnenklar befinden, dass sie am meisten Ursache zu klagen hätten. Der Schafbetrieb durch das Dorf Erdbach sei eine alte Gerechtigkeit gewesen, trotzdem hätten sie in den Vertrag gewilligt zu Erhaltung nachbarlicher Einigkeit. Jetzt wollten die Erdbacher sie in einen Zwengel treiben, welches der Vertrag mit keinem Buchstaben mit sich bringen. Bei diesem Vertrag wolle Breitscheid bleiben und den Schaftrieb nicht versperrt haben. Erdbach entgegnet, Breitscheid solle es mit klaren glaubhaften Dokumenten beweisen, dass es eine Gerechtigkeit habe, durch ihre Einfahrt zu treiben. Nach gehaltenem Augenschein wurde entschieden, dass beklagte Breitscheider der Billigkeit nach schuldig seien, sich mit den angebotenen 18 Schuhen breit zu begnügen und innerhalb solcher Malen der 18 Schuh sich mit ihrem Schaftrieb zu halten und dieselbigen nicht zu überfahren. Beide Teile sollen sich ins künftig freundlich miteinander halten. (18. August 1612).
Erdbach beantragt am folgenden Tage, dass Breitscheid die 10 Gulden Kosten trage oder tragen helfe. Bescheid nicht bekannt. -
Peter Hahne von Erdbach stellt den Antrag, dass die Breitscheider ihm seine "Eilffhundert" Kraut, die sie frewentlicher Weise verätzt hätten, "zu guetem gnügen erstatten", denn es sei ihm an seiner häuslichen Nahrung ein merklicher Schaden damit geschehen. Bescheid: den Schaden soll ihm die Gemeinde Erdbach ersetzen, "dan dieweil die Breidschieder den Vertrag vnd des Schultheißen schriftlichen bescheidt vor sich gehabt, hat man sie ... vor entschuldigt gehalten."
1614 riss die Pest fast im ganzen Amte Herborn ein "und wütete zu Breitscheid, Medenbach, Erdbach und Schönbach gar sehr. "Zur Verhütung der Ansteckung ließen die Herborner niemand aus diesen Dörfern in die Stadt. Zwei Herborner Bürger durften ihnen aber das Nötigste auf einen Acker in der Kallenbach hinaustragen. (Nach Steubings Topographie.) *)
Zur Entwicklung des Dorfes
1617 schreibt Johann Textor von Haiger in seiner
Nassauischen Chronik von den Dörfern: "In den Dörfern aber, bey den Bau: und Ackerleuten ist gemeinlich zum wenigsten nur eine Stube und Camer, der Herd fast mitten im Hause, zu beyden seiten die Viehställe. Dieweil sie nun täglich mit demselben, wie auch der Feldarbeit und Ackerbaw, umbgehen, auch durch das Zutragen des gefüters, hew, grummath und geströhe, und dann das Vieh, sonderlich die Schwein, alles wider unflätig und ohnrein gemachet wird: als können die Häuser nit wol sauber unn reinlich von ihnen gehalten werden."
(Wir sahen, dass Breitscheid 1447 etwa 36 Häuser hatte und zur Zeit der Einführung der Reformation etwa 50. Pestjahre verminderten die Zahl der Einwohner immer wieder. So hatte Breitscheid nach dem schweren Pestjahre 1597 in 1603 erst 34 Häuser und 1622, am Anfange des 30 jährigen Krieges, 39 wie aus der Fruchtlieferung ans Pfarrhaus zu errechnen ist.
Die Häuser auf den Dörfern müssen damals noch in der Mehrzahl einstöckig gewesen sein, weil die Holz und Bauordnung von 1606 die Aufführung weitläufiger und stattlicher Bauten verbot. "Kein Haus soll höher aufgeführt werden als es von Alters her Brauch gewesen, ein Stock und dann das Dach.")
*Am Sonntag den 28 August 1614 wurden keine Almosen eingenommen. Dann heißt es weiter: "Vnd weil die Pest eingerissen, folgende Zeit auch - O." (Es wurde das ganze Jahr nichts mehr eingenommen)
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von Kornelia Pelz übersetzt
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