Und um 1530 wird von Martin v.d. Th. berichtet: ..."wiewohl dem Keller oft um Wiedergebung der Hämmel geschrieben (wurde), so hat er einmal gebeten, ihm diese zur Haushaltung zu schenken und zu lassen, und mein gnädiger Herr (Graf Wilhelm) abschlägige Antwort geben; so hat er doch die Hämmel behalten." - Selber essen macht fett, läßt aber die Seele darben und macht hart, ungerecht und blind gegen andere. - Wohltuend berührt es, auch hessische Beamten zu begegnen, die das Herz bei ihren Entscheidungen mitsprechen ließen, die nicht nur die Belange ihrer Landsleute im Auge hatten, sondern auch Verständnis für die Lebensnotwendigkeiten des Menschenbruders auf der anderen Seite zeigten und den guten Willen bekundeten, seiner Notlage gerecht zu werden.
- Am 25. Mai 1537 schreiben Amtmann Knebel und Sekretär Ott von Dillenburg dem Statthalter Sigmund von Boyneburg in Kassel: Beiden Landsherren sei doch wenig oder nichts an diesen Irrungen gelegen, danach sei es beschwerlich zuzusehen, die Untersassen je länger je mehr in also unnachbarlichen Willen wachsen zu lassen. Neulich hätten etliche aus dem Driedorfer Amt den Naussauischen ihren gesäten Hafer auf ihrem Erbeigentum abgeatzt; "Sydher (seither) darin mutwillig xviii schydstein vsgepackert..." (18 Malsteine ausgeackert). Der Statthalter schreibt, er habe die Sache seinem Fürsten noch nicht vorbringen können, weil dieser "seidther mit mirklichen gescheften beladen gewest," und rät dann, "in ansehunge, das es bederseits arme vnderthane betrifft, dennen der vertzug am beschwerlichsten," sie möchten sich unmittelbar an den Statthalter zu Marburg wenden, dessen Amt es berühre, der werde wohl, was nötig zu tun sei in der Sache, "fürtter angelangen zu lassen wissen" (rasch abhelfen). - Im Juni 1537 pfändeten die Gusternhainer wieder, weil die Breitscheider angeblich auf hessischem Boden gehütet hatten und auch noch 7 Gulden Unkosten (Zehrung ?) von früher schuldeten. Der Verweser des Kellers schreibt dazu: Damit nun die von Breitscheid ihres Viehes und desselbigen Gebrauchs nicht in Mangel stehen, will ich zufrieden sein, daß sie mir allhie einen Bürgen setzen, ... soll ihnen ihr Vieh von Stunden an zuhanden kommen. - Auch der Nachfolger des Martin v. d. Thann, Jost Feige ("Fyhe"), war ein rechtlich denkender, die Sachen in versöhnendem Geiste leitender Beamter. Ehre ihrem Andenken! "Des Menschen wahrer Einfluß reicht soweit, wie seine Menschlichkeit geht."
An einem Nachmittag ("vmb den vndern" (*)) des Sommers 1537 pfändeten die Rabenscheider in Dillmerfurt ("Dillenberg furt"), wo noch nie Irrung gewest, die ganze Schafherde der Breitscheider.
1542 hatten die Breitscheider Hafer auf ihren ererbten Gütern gesät, aber, wie die Gegenseite behauptet, ins Urlos, das von keiner Seite besät werden sollte, sondern nur dann, wenn die Felder "flore ligen" (bebaut sind). Da fuhren die Driedorfischen mit Einwilligung des Statthalters zu Marburg zu (vor der Ernte), haben die, "darauf erwachsene, zum tail gehauste vnd gebundene habergarbenn gewaltig-
*) "vndern" unser Onnern = Untern, Unterzeit, die Zwischenzeit zwischen den 2 Weidgängen, eigentlich nur die Mittagszeit; bei uns die Nachmittagszeit, etwa von 2-6 Uhr, (Siehe Seite 402, wo ich es von "Untertrunk", Nachmittagsmahlzeit, abgeleitet habe.)
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von Kornelia Pelz übersetzt
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