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(Seite 61)
Die Streitigkeiten um die Aspenstrut ( 1499 ff )
So lautet die Überschrift der Seite 37-38 in der Gem. Chronik Br., welche als letzte abgeschrieben wurde.
Diese ist aber so geschrieben, dass sie nicht gut lesbar ist und der Chronist verweißt auf die Seite 61- 64.
Aspenstrut und kein Ende, Überschrift der Seite 61 bis 64
Vorbemerkung: Von weiteren Akten über die Streitigkeiten um
die Aspenstrut erhielt ich erst Kenntnis, als ich die früheren Kapitel zu dieser
Sache schon geschrieben hatte; ich hätte sonst das Ganze mehr der Zeitfolge
nach ordnen können. Daß durch Aufnahme weiteren Stoffes über diese
Angelegenheit derselben eine übertriebene Würdigung in unserer Chronik
zuteil wird, die ihr im Rahmen des Ganzen nicht zukommt, dessen bin
ich mir wohlbewusst. Doch es handelt sich ja um eine große Zeit: Das
Zeitalter der Reformation! Luther lebte noch! Wie gerne hören wir auch
weiteres darüber, was damals in der engeren Heimat vorging, u. wie die Händel
der Bauersleute von den beiderseitigen Regierungen geschlichtet wurden! Ich glau=
be auch der erste gewesen zu sein, der diese Akten durchforscht hat u. mit ihrer Auswertung
hoffe ich auch auswärtigen Geschichtsfreunden, welche über das Verhältnis der Grenzdörfer
in damaliger Zeit zueinander, ein Bild gewinnen wollen, einen Dienst zu erweisen.
Nun wieder zur Sache selbst! Motto nach wie vor: Alles was dein ist, das ist mein!
Denn die Mißgunst u. Selbstsucht ist ja der Grund fast aller dieser Streitigkeiten. Diese neuen
Akten*) bringen ein wenig mehr Licht über die Grenzverhältnisse, in der
ält.Zeit, aber volle Klarheit ist auch nicht aus ihnen zu gewinnen über die Anfänge u.
Ursachen der Streitigk. Mit der nötig.Vorsicht will ich die Sache ein wenig zu klären suchen.
Von alters her war es üblich zwischen den Gemeinden sich über ihre Grenzen, die ja gar nicht
wie heute festlagen, friedlich zu einigen bei den sog. Gängen, Grenz begängen. So
war beispielsweise 1430 ein solcher Gang zwisch. Breitsch. u. Rab., wobei die ältesten Leu=
te aus den Dörfern nach ihrem besten Wissen über die seither beobachtete Grenzlinie aus=
sagten. Die vereinbarten Grenzen wurden schriftlich festgelegt nach Wasserläufen, Wald=
(ungen); die Urkde darüb. nannte man ein "Instrument". Hatte nun eine Gemeinde bei
einem solch. Gang günstig abgeschnitten, so suchte sie begreiflicherweise dabei zu blei=
ben, währ. die andere Gemeinde auf eine Änderung bedacht war. In 1461 scheint
ein öff. Gang u. danach folgr. Vertragsabschluß (sog. Abschied) zwi. Breitsch. u. Erdb.
einerseits u. Gust. andererseits, also zwi. Nassau u. Katzenelenbogen stattgef.
zu haben, denn in einem "Vszugk" (Auszug) der Aspenstrut", ohne datum, aber
wahrsch. aus dem 2. Viertel des 16.Jhrh., heißt es : "Das geholtz vff der Aspenstrut
ist sonder mittel ghen Breitschyt vnd Erbach als Ir eigen gehorig, vß dem
abscheit a a 61."- Einigermaßen befriedig. Grenzverhältn. an der Gust. Seite
scheinen für Br. in den Regierungszeiten der Hess. Landgrafen Heinrich u. Wilh.
bestanden zu haben; denn nach einem Protokoll über eine Zeugenvernehmung
(ohne Datum) "melden die von breytscheyt (sie) by alten herkomen zu lais =
hen, wie sie by lantgräuff heynrichen vnd wilhelmen gewest sient pp"
(Landgr. Hrch. starb 1483, u. Ldgr. Wilh. starb 1500. Im Jahre 1482 heir. Graf Johann
von Dill. Elisabeth, die Enkelin des letzten Grafen von Katz., die Tochter des Hess. Ldgr.
Heinrich. Von dieser heir.leiteten er u. seine Söhne nachher die Erbansprüche auf Hess.-Katz.
Gebiete ab, darunter auch mit das Amt Driedorf. Nach dem eben angeführten Protokoll
bekundet
* Staatsarchiv Wbn. H 797, G 455, G 517/18, des Alt.Dill. Archivs.
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