Im Juli des Jahres 1544, am Freitag nach Kilian (Kilian = 8. Juli), beklagte sich Erdbach wieder: Dem in der Canzlei erhaltenen Bescheid, beide Teile sollten bis auf Weiteres "wie von alters" durcheinander hüten, sind "wir vor uns zugeleben willig". Breitscheid hat aber in der letzten Nacht unsere Pferde, die wir in dem gemeinen "vrlos" in der Weide gehabt, weggenommen und heimgeführt; wir haben sie bis zur Stunde noch nicht wieder, können ihrer aber in dieser "vnmussigen Zeit nit wol entradten, ... bitten darumb" pp.
- Breitscheid antwortet: Wir haben dem Bescheid nicht entgegen gehandelt. Die Kläger haben denselben weit überfahren. Wir haben Steine durch unsere eigene Mark setzen lassen und sind den Erdbachern weit entgegen gekommen, "spüren aber, das sie von tag zu tag ferner greiffen, wolten vns gern gar verdringen. Damit wir nun disses Zanks zu beidentheilen abkomen, jst vnser vnderthenig bitten, E.v. vnd achtparkeit wollen tag ansetzen, den Irtumb vf vnrechts kosten besichtigen" pp.
- Ams Samstag nach Jaiobi (Jakobstag = 25. Juli) beschwert sich Erdbach von neuem: Unsere Voreltern und wir haben seit Menschengedenken die Gerechtigkeit gehabt, "Das wir in deren von Breidtscheidt marck in die erlen vnd sonst mit vnserm vihe gehudet vnd vns der weide gleich vnd mit jnen gebraucht"... Gestrigs Tags haben wir unser Vieh auf den Brommersberg über den Erlen getrieben; die von Breitscheid "haben vns alle vnser kue abgepfendt, behalten eine vor den pfantschilling, wollen von jdem stuck vier pfennig haben, darin wir vns hoch beschwert finden, dan wir haben bei v.g. hern vatter seligen loblichen gedechtniß vnd v.g. des orts gehudet, solten wir dan vnsers alten gebrauchs beraubt werden, ist vnser verderben ..."
- Bescheid des Grafen: Schultheis zu Herborn, verschaff, daß dissen die abgepfandten kuihe, an stund, sonder entgeltnus widder werde, vnd daß bedeteil nehest sampstags vmb neun auwern furmittags jm jrrigen augenschein erscheinen, da wollen wir die vnsern haben vnd Jnen vnser meinung anzaigen lassen, daß auch mitler Zeit kein teil, mit dem viehe an den jrrigen platz fhar vnd dreibe,
Datum den XXVI July Ao . XLIIII " (26. Juli 1544)
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von Kornelia Pelz übersetzt
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