kommenen Stoff zu seinen derben Bauernschwänken gegeben haben. (Zwei Drittel der Anklagepunkte waren von dieser Art: "3. Ob sie ihn nicht mit schuen fornen vor den Leib getretten ? Antwort: Ja, sie hätte ihn mit einem füß getretten; allein das hätte sie thun müßen, indeme er sie beym Kopf gehabt und hinter den ofen gedrücket, mithin sie sich mit nichts anderster wehren können." "6. Warum sie die oberste Stubenthür mit einer axt aufgesprenget hätte?") Der Kirchenvorstand unter dem Pfarrer Hintzpeter ließ die Tragikomödie ans Konsistorium weitergehen, obwohl das Ehepaar versprach, sich wieder zu versöhnen.
Nach dem Tode des Johannes Thielmann wurde sein Sohn aus erster Ehe, ebenfalls Johannes geheißen, von Sinn als Nachfolger hierher berufen. Er bekleidete die Stelle über ein Menschalter hindurch (1767-1798). Unter ihm stand das hiesige Schulwesen auf besonders niedriger Stufe. Von dem Frühlingswehen im deutschen Geistesleben dieser Zeit hat die Breitscheider Schule keinen Hauch verspürt. Der berufen war, die Jugend ein wenig für Hohes und Edles zu erwärmen, Höhenland der Seele erschaute er selbst nicht in den Sorgen und Mühen um die Notdurft des Lebens. Nebenbeschäftigungen waren bei einem damaligen Dorfschulmeister noch eine Notwendigkeit, aber sie wurden unserem Thielmann zur Hauptsache. Sein Sinn ging ganz auf praktische, körperliche Betätigungen, und indem er seinen Gaben und Neigungen nach dieser Richtung folgte, vernachlässigte er die Schule.
Auf die Amtsführung dieses Schulmeisters werfen die Presbyterialprotokolle einiges Licht. Bei einer Leichenbegleitung (1773) hatten die Schüler schlecht gesungen, fünf schienen dem Schulmeister überhaupt nicht gesungen zu haben, "weder vor der Thür, noch unterweges, noch bei dem Grab und bei dem ersten Gesang in der Kirche"; sie sollen sich sogar haben verlauten lassen, "diesem Vorsänger brauchten sie nicht zu singen". Aus Zorn darüber hatte sie der Schulmeister gehörig mit der Rute vorgenommen. Der Vater eines dieser Schüler klagte nun beim Presbyterium (das damals aus dem Pfarrer und vier Ältesten bestand) gegen den Schulmeister, dass dieser seinen Sohn, zu scharf mit thätlicher Strafe belegt und er befürchtet habe, er möchte ihm etwas entzwei geschlagen haben"; er packte dann bei dieser Gelegenheit einmal ordentlich über den Schulmeister aus: er "versähe sein Schulwesen nicht allerdings wie er thun sollte, sondern warte seinem Hauswesen, Häfnerei, Schreinerei etc. ab"; er schlafe auch oft in der Schule und beschäftige sich während des Unterrichts oft mit anderen Dingen. Der Schulmeister räumte die harte Strafe ein und gab die oben erwähnten Gründe dafür an. "Des Schlafens halber in der Schule bekennt Beklagter: solches könne ihm wohl in 6 Jahren, das wol auch nicht zu verwundern wäre, 10- und mehrmals begegnet seyn; habe jedoch daraus keine Gewohnheit gemacht. In der Schule, wie er bekennet, hat er etlichemal eine Sackuhr geöfnet und hineingesehen, einigemal Schnallen gelöthet, für sein Kind an einem hölzernen Löffelchen mit einem Federmesser geschnitzet, ohne jedoch darüber,
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von Kornelia Pelz übersetzt
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