maßen gesicherte Grundlage, und er wurde sesshaft in Breitscheid.
Nun Mann geworden, änderte Asmann Diehl seinen Namen und nannte sich fortan Erasmus Thielmann. Seinen kleinen Sohn Johannes aber glaubte er noch nicht -mann nennen zu können und hieß ihn wieder Thil. Dieser nahm später auch die Namensform Thielmann an, die von da ab dann in Breitscheid fest blieb. Erasmus Thielmann ist der Stammvater der Mehrzahl der Träger des heute am zahlreichsten in Breitscheid vertretenen Namens, "Thielmann" geworden. Sein ältester Sohn und nach diesem sein Enkel bekleideten nach ihm das Breitscheider Schul- und Glöckneramt bis zum Jahre 1798; es befand sich also über hundert Jahre in derselben Familie. Unser "Alteschulmeisters Oswald" ist ein direkter Nachkomme dieser Schulmeister und ahnt nicht seine hohe Herkunft! Der andere Sohn des Erasmus wurde Bauer; von diesem stammt unter anderen auch unsere Förstersfamilie ab.
Über die Schulverhältnisse im Kirchspiel Breitscheid in 1704 setzt uns ein Bericht des Pfarrer Wehler an den Fürsten in Dillenburg ein weinig ins Bild: "Die Schulen betreffend, sind selbige annoch mit denen Schulmeistern bestellet, welche (ich) bey meinem anzug beydes orts (Breitscheid und Medenbach) gefunden; so viel (ich) durch eigene prüfung als anderer urtheil erfahren, sind dieselben fromm, fleißig und bey etwa vorkommenden fehl lehr-annehmig, wovon bey fleißigen schülern in wachsender, seeligmachender erkantnuß gute proben und zeugnisse vorhanden.- Were aber zu wünschen, dass eltern ihre Kinder fleißiger zur schule schickten, als gemeiniglich geschieht, damit dieselbe nachmals in die zahl der communicanten mit desto besserem gewissen angenommen könten, welches aber durch das allzufrühe abziehen von der schule leider sehr gehindert wird und zu zeitlichem und ewigen verderben derselben ausschlägt, wann sie in der unwissenheit, der mutter so vieler untugenden, aufwachsen. - Wie baufällig diesem nach der geistliche Kirchenbau, so schwer wills ebenmäßig fallen, die zum Gottesdienst gehörige leibliche gebäue im stande zu halten, welches bey Kirchen- und pfarrgebäuen nicht allein zu sehen, sondern eß stehen auch gemeiniglich die schulgebäue in solchem stande, dass die Kinder sich kaum des Winters darin vor frost erhalten können, ohnangesehen dieselbe von den gemeinden zu verrichtung gemeiner geschäffte oft selbst gebrauchet, absonderlich bei vorkommenden Hochzeiten von üppiger jugend, gebrauch und gewohnheit nach, mit tantzen und springen ruiniert werden". (Das Tanzen in der Schulstube bei Hochzeiten oder anderen besonderen Gelegenheiten wurde 1771 verboten, da "die Schulmeister, solange dergleichen Lärmen währet, vertrieben, mithin die Schulen eingestellet, und zugleich das Schulhaus mit Fenstern, Tischen und anderen Möbeln zu höchsten dezimieret werde"; es fand aber in Breitscheid noch 1803 statt. Auf eine diesbezügliche Beschwerde des Pfarrers beim Konsistorium in Dillenburg antwortete dieses: solange in Breitscheid kein anderes schickliches Lokal zu diesem Behufe vorhanden sei, könne man nicht alles Tanzen in der Schulstube untersagen, zumal es ja auch nur selten vorkomme und auch auf anderen Dörfern üblich sei.)
Die Sommerschule, mit einer wegen der Benötigung der Kinder zu den Bäu-
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von Kornelia Pelz übersetzt
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