In dieser Ausgabe der" Breitscheider Nachrichten möchte ich den Leserinnen und Lesern zwei Kurz-Erzählungen von Ernst Henn zur Lektüre empfehlen. Beide Artikel wurden 1965 geschrieben und in den "Heimatblättern" der "Dill-Zeitung" gedruckt. (Die Waterloo-Medaille von 1815)
Ein Vermächtnis für die Pfarrei Breitscheid
Anfang März 1636 - im Pestjahr - lag ein Breitscheider Bauer auf den Tod krank in seinem Haus. Ahnend, dass er nicht mehr lange leben würde, ließ er Pfarrer und Kirchenälteste an das Krankenbett kommen, um der Pfarrei ein Vermächtnis zu stiften - zur Rettung der Seele, wie man es damals verstand!
Im Pfarrhaus schrieb Gottfried Heidfeld (1622 - 1636 Pfarrer in Breitscheid) nach einigen Tagen ins Pfarrbuch:
"Johann Schlämmer Zu Breidschid gibt der Pfar daselbst hundert räder gülden, einem pfarrer daselbsten die jäärliche Zinsen zu heben. So geschehn 2. Märtz ao 1636. Darbey gewesen Jacob Lang vndt Jost Schmidt, item sein ehel. hausfraw abds. in ihrem hauß; woraufen er vber etliche tag seelig in dem Herrn entschlaffen.- Soll zu Rabenschied ahn sein besten güttern gesucht werden." (Johann Schlämmer stammte aus Rabenscheid und hatte vor 1622 nach Breitscheid geheiratet).
Anscheinend ist die Pfarrei jedoch nicht in den Genuss des Vermächtnisses gekommen. In den Verzeichnissen des seit Ostern 1636 amtierenden Pfarrers Henrich Wissenbach von 1637 und 1640, wie auch in den späteren Verzeichnissen des Pfarrers Johann Jakob Ludovici - alle mit peinlicher Genauigkeit geführt, weil es sich um die eigenen Einkünfte des Pfarrers handelte -, werden Kapital und Zinsen nicht erwähnt.
"Ehla, Johann Schlemmers s. nachgelassene Wittibe" heirate im September 1636 in zweiter Ehe den Witwer Johannes Conrad in Breitscheid. Dass dem Ehepaar Conrad in den Schreckensjahren des 30jährigen Krieges es möglich sein würde, Grundstücke in Rabenscheid zu verkaufen und 100 Gulden an die Pfarrei Breitscheid abzuliefern, konnte niemand erwarten. Und welcher Pfarrer hätte in einer Zeit der äußersten Existenznot der Bevölkerung auf die Erfüllung eines Vermächtnisses drängen können, auch wenn er selbst von der gleichen Not betroffen war?
Bearbeitet von Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach
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