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1587-Beschwerde der Breitscheider Bauern über ihren Müller in Erdbach

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts war der Bauer und Getreidemüller Lex (l) Möller der reichste Mann in Erdbach. Er hatte schon 1566 mit seiner Mutter zusammen 5 Gulden und 4 Albus Türkensteuer bezahlt, die höchste im Dorf bei einem Steuerdurchschnitt der übrigen 29 Haushalte von einem Gulden und 17 Albus. Im Jahr 1577 war er einer der vier (von 19) Bauern, die zwei Pferde hielten, und 1583 weist die Schatzungsliste seinen Besitz mit 882 Gulden aus; wieder war er der reichste unter den 26 Haushaltsvorständen in Erdbach, die im Mittel 230 Gulden Vermögen hatten. Im folgenden Jahrzehnt war Lex Möller Gläubiger mehrerer Einwohner in Erdbach und umliegenden Ortschaften. Zu dem Wohlstand hatte wahrscheinlich die Mühle das meiste beigetragen. Dass dabei ein zu großzügiges Moltern (2) mitgeholfen haben könnte, ist nicht ausgeschlossen. Jedenfalls fühlten sich die Breitscheider Bauern - und zwar angeblich die ganze Gemeinde - vom Erdbacher Müller zu unrecht behandelt (einer auch misshandelt) und richteten ein Gesuch an den Grafen Johannes VI. in Dillenburg, um einer anderen Mühle zugewiesen zu werden.

In dem nachfolgend wiedergegebenen Schreiben der Gemeinde sind Stil und Rechtschreibung zur besseren Lesbarkeit an die heutige Schreibweise angeglichen. Es heißt in dem von einem Anwalt oder Kanzleischreiber geschriebenen Gesuch:

"Wohlgeborener Graf, gnädiger Herr, bisher und noch jetzt haben wir bei Lex Möller zu Erdbach mahlen lassen; weil uns aber bei ihm keine Billigkeit widerfährt, sondern wir in dem Moltern über Gebühr beschwert und überfordert werden, gebührt es uns nicht, dies länger zu dulden und zu verschweigen. Wir sind also genötigt, Euer Gnaden mit untertänigstem Antrag zu ersuchen, mit ganz untertäniger Bitte, es wollen Euer Gnaden uns an anderen Orten, wo uns die Billigkeit in Moltern widerfährt, mahlen lassen, damit wir nicht von dem oben genannten Lex über die Gebühr beschwert werden; wie er uns denn zu zwingen vermeint, wodurch dann >endlich und letztlich ferner und größerer Unglück und Unrat entstehen möchte<, wie denn in neuerer Zeit des genannten Lex Sohn einem unserer Mitnachbarn, Johannes Hansen, mit bewehrter Hand (3) nachzulaufen und zu schlagen sich unterstanden.
Das erbitten wir von Euer Gnaden mit der Bitte einer Antwort. Datum den 20. Dezember 1587. - Die Gemeinde zu Breitscheid"

Ob Graf Johann der Gemeinde erlaubte, bei einem anderen Müller in Erdbach mahlen zu lassen (es gab dort zu dieser noch zwei weitere Mühlen), ist nicht bekannt. Fünfzig Jahre später waren die Breitscheider Bauern noch als Mahlgäste nach Erdbach gebannt, und sie sind es wahrscheinlich geblieben, bis im Jahr 1692 der vermutlich aus Haiger stammende und 1680 erstmals im Breitscheider Kirchenbuch genannte Peter Nix mit seiner Frau Anna in der Breitscheider Gemarkung am Aubach eine Mühle, die Kohlen- oder Gelbermühle, baute.

Anmerkungen:
(1) Lex= Kurzform von Alexander, (2) Moltern= Naturallohn des Müllers in Mehl und Kleie, (3) Bewehrte Hand= Stock oder Schlagwaffe in Händen gehalten.

Publiziert von Ernst Henn im August 1979 in den "Heimatblättern nacherzählt von Manfred Thielmann. Breitscheid-Erdbach

 

 

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